Am 31. August erhielten wir die Kündigung zum 1. November von unserem Vermieter. Am 1. September teilte uns der zuständige Vertreter des Liegenschaftsamtes, Herr Kiefer, mit, er bereite einen Vorschlag vor, der vermeidet, dass Sie zum 01.11. "auf der Straße stehen."
Was das genau heißt? Wir haben einen Besitzüberlassungsvertrag unterschrieben. Dabei handelt es sich um eine Art Vorvertrag zum Erbbaurechtsvertrag, der uns erlaubt, das Gebäude vorläufig zu nutzen und für unsere Zwecke provisorisch herzurichten. Dafür müssen Kosten von Strom, Wasser, Heizung ect. übernehmen. Über den Erbbaurechtsvertrag, der uns das Gebäude über Jahrzehnte überlassen soll, verhandeln wir ja seit Längerem mit der Stadt.
Es gibt tatsächlich Fortschritte bei den Verhandlungen. Dazu gibt es eine wichtige Neuigkeit: im Auftrag der Mitgliederversammlung ist der Vorstand von Anfang an im Gespräch mit möglichen Kooperationspartner:innen, mit denen wir gemeinsam das Haus betreiben können.
Seit längerem sind wir im Austausch mit Coach e.V. und der Vorstand von Coach e.V. hat nun einstimmig beschlossen, mit uns gemeinsam den Erbbaurechtsvertrag abzuschließen. Zurzeit arbeiten wir mit Coach e.V. an einer gemeinsamen Trägergesellschaft, die den Vertrag unterschreiben könnte. Wir werden unsere Ideen dazu auf der Mitgliederversammlung am 23.11. vorstellen und dort weitere Verabredungen treffen.