vom 18. Dezember 1979
… im Hinblick darauf, daß die Vertragsstaaten der Internationalen Menschenrechtspakte verpflichtet sind, die Gleichberechtigung von Mann und Frau bei der Ausübung aller wirtschaftlichen, sozialen, kulturellen, bürgerlichen und politischen Rechte sicherzustellen; …
Mehr: Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau