Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau

vom 18. Dezember 1979

… im Hinblick darauf, daß die Vertragsstaaten der Internationalen Menschenrechtspakte verpflichtet sind, die Gleichberechtigung von Mann und Frau bei der Ausübung aller wirtschaftlichen, sozialen, kulturellen, bürgerlichen und politischen Rechte sicherzustellen; …

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