Schicke jetzt den Lieferkettenbrief an deine Abgeordneten.

Zeit

25. März - 30. April 2021

Ort

Tags:

Ob wir ein wirklich starkes Lieferkettengesetz bekommen, haben deine Bundestagsabgeordneten in der Hand.
Sie können sich im parlamentarischen Prozess dafür stark machen.

Erinnere sie jetzt an ihre Verantwortung!


Ein Aufruf der Initiative Lieferkettengesetz


Ein starkes Lieferkettengesetz, das bedeutet für uns, dass es

  • Unternehmen dazu verpflichtet, proaktiv entlang ihrer gesamten Lieferkette Menschenrechts- und Umweltrisiken zu analysieren;
  • die Rechte von Betroffenen durch eine zivilrechtliche Haftungsregelung stärkt;
  • die Umwelt effektiv schützt;
  • nicht nur die ganz großen, sondern alle relevanten Unternehmen erfasst.


Die Bundesregierung hat sich auf einen Entwurf zum Lieferkettengesetz geeinigt! Damit werden die menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten von Unternehmen erstmals in Deutschland verbindlich geregelt. Das ist ein großer Erfolg, den wir nur dank der Unterstützung von so vielen Menschen wie dir erreichen konnten.

Doch unsere Freude ist getrübt: Denn der Wirtschaftsminister hat den Gesetzentwurf noch massiv abgeschwächt. Wir finden: Ein Lieferkettengesetz muss entlang der gesamten Lieferkette präventiv wirken und die Rechte von Betroffenen stärken! Der jetzige Entwurf wird dem nicht gerecht.

Aber: Noch ist das Gesetz nicht fertig. Im April wird der Bundestag über das Lieferkettengesetz beraten. Die Abgeordneten haben dann die Möglichkeit, Nachbesserungen einzufordern. Das ist unsere Chance: Schicke den Abgeordneten aus deinem Wahlkreis unseren Lieferkettenbrief! Damit forderst du sie auf, sich für ein starkes Lieferkettengesetz einzusetzen.
Jetzt Lieferkettenbrief schicken!

Warum reicht der Gesetzentwurf nicht aus? Er sieht vor, dass Unternehmen bei indirekten Zulieferern erst dann aktiv werden müssen, wenn es schon konkrete Hinweise auf Menschenrechtsverletzungen gibt. Das ist absurd – etwa so, als würde man einen Rauchmelder erst einbauen, wenn das Haus schon in Flammen steht.

Viele schwere Menschenrechtsverletzungen ereignen sich am Beginn der Lieferketten, z.B. auf den Plantagen oder in den Minen. Deswegen ist es wichtig, dass Unternehmen hier präventiv handeln und Risiken analysieren – und nicht erst, wenn schon etwas passiert ist! So sieht es auch der weltweit anerkannte Standard für Lieferkettenverantwortung vor: Die UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte. Dahinter darf ein Lieferkettengesetz nicht zurückfallen! Das müssen wir den Abgeordneten deutlich machen.
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Jetzt Abgeordnete anschreiben
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Der Entwurf hat noch weitere Schwachstellen: So fehlt die zivilrechtliche Haftungsregel. Das bedeutet: Betroffene von Menschenrechtsverletzungen haben es auch in Zukunft schwer, vor deutschen Gerichten Schadensersatz einzufordern. Außerdem berücksichtigt der Gesetzentwurf Umweltstandards viel zu wenig! Und: Das Gesetz soll nur für rund 2.900 Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitenden gelten.

Für uns ist klar: Da muss mehr rein! In dieser Form reicht der Gesetzentwurf nicht aus. Der Bundestag muss nachbessern!

Setz dich mit uns für ein starkes Lieferkettengesetz ein und schreibe deinen Abgeordneten:
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Ja, ich mache mit!
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